Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Wolfsburg
Am Amtsgericht Wolfsburg sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Wolfsburg
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)20. Oktober 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage) in Wolfsburg38444 WolfsburgAmtsgericht Wolfsburg150.000 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)3. November 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Wolfsburg38444 WolfsburgAmtsgericht Wolfsburg123.000 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)10. November 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Wolfsburg38444 WolfsburgAmtsgericht Wolfsburg135.000 €
- Doppelhaushälfte17. November 2026Doppelhaushälfte in Rühen38471 RühenAmtsgericht WolfsburgAuf Anfrage
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Wolfsburg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Wolfsburg?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Wolfsburg 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Wolfsburg?
Der nächste Termin ist am 20. Oktober 2026 um 11:00: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage) in Wolfsburg, Amtsgericht Wolfsburg.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Wolfsburg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Wolfsburg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Wolfsburg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 135.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.